Auf dieser Seite
TL;DR: Ein Mobbingvorwurf muss ernst genommen werden, auch wenn eine Führungskraft überzeugt ist, lediglich Leistung eingefordert zu haben. Ein nicht bestätigter Vorwurf ist keineswegs automatisch eine bewusst falsche Anschuldigung. In den ersten Tagen kommt es darauf an, E-Mails und Notizen zu sichern, sich über das Verfahren zu informieren und die tägliche Arbeit ohne Druck auf die beschwerdeführende Person fortzusetzen. Zugleich lohnt sich ein Blick auf den eigenen Umgang mit Anweisungen, Kritik und Entscheidungen. Sind die Vorwürfe sorgfältig geprüft, kann die Führungskraft ihre Kommunikation gezielt weiterentwickeln und die Zusammenarbeit im Team wieder stärken. Davon profitieren alle Beteiligten.
Wie unterstützt Empatyzer Führungskräfte dabei, nach einer Beschwerde ruhig zu bleiben?
Auch während ein Vorwurf geklärt wird, braucht das Team verlässliche Entscheidungen und sachliche Besprechungen. Em hilft dir, solche operativen Termine vorzubereiten. Das eigene Führungsprofil bietet zusätzlich Anlass, über den Umgang mit Anforderungen und Druck nachzudenken.
Diese Funktionen unterstützen dich:
- Mit Em über dich selbst sprechen: Bereite eine ruhige Botschaft für das nächste Meeting vor, überlege dir Antworten auf schwierige Fragen und reflektiere deine Reaktionen unter Stress.
- Dein Führungsstil: Erkenne persönliche Tendenzen beim Setzen von Erwartungen, Kontrollieren von Arbeit und Umgang mit Widerspruch und prüfe mögliche Anpassungen.
„Ich habe doch nur Leistung eingefordert“
Eine Führungskraft leitet ein formelles Gespräch über wiederholt verfehlte Ziele ein. Wenige Tage später liegt eine Mobbingbeschwerde auf dem Tisch. Aus Sicht der Führungskraft wirkt die zeitliche Nähe wie eine Abwehrreaktion auf berechtigte Kritik. Eine Managerin berichtete in einem britischen Forum sogar, die Beschwerde sei genau an dem Tag eingegangen, an dem sie ein formelles Leistungsbeurteilungsverfahren begonnen habe. In Interviews mit 24 wegen Mobbings beschuldigten Führungskräften beschrieben viele ihr Vorgehen als gewöhnliche, legitime Personalführung. Einige fühlten sich selbst von ihren Beschäftigten angegriffen (Jenkins et al., 2012). Vergleichbare Fälle tauchen auch in polnischen Rechtsforen auf: Eine Vorgesetzte erteilt eine Ermahnung und fragt nach einem anschließenden Vorwurf, wie sie sich jetzt verhalten soll. Andere raten ihr, niemanden überstürzt zu entlassen und das Ergebnis einer internen Untersuchung nicht mit einem endgültigen Beweis zu verwechseln. Beides kann zugleich zutreffen: Eine Beschwerde kann während einer unerfreulichen Leistungsbewertung entstehen, und die Bewertung kann auf eine Weise geführt worden sein, die Menschen herabsetzt. Deshalb ist die entscheidende Frage zunächst nicht, wer sich im Recht fühlt, sondern was tatsächlich gesagt, getan und dokumentiert wurde. Die sachliche Berechtigung einer Maßnahme und ihre zwischenmenschliche Form gehören getrennt auf den Prüfstand.
Nicht nachgewiesen heißt nicht bewusst erfunden
Wie schwer Vorwürfe zu klären sind, zeigen Zahlen aus Polen. Bei der staatlichen Arbeitsinspektion PIP gingen 2025 mehr als 2.600 Beschwerden über mögliches Mobbing ein. Etwa fünf Prozent wurden als begründet eingestuft, 23 Prozent als unbegründet; in rund 72 Prozent ließ sich der Sachverhalt nicht verifizieren (PIP, 2026). Diese Statistik sagt etwas über die Feststellbarkeit der Vorfälle aus, nicht darüber, wie viele Menschen absichtlich die Unwahrheit gesagt haben. Auch in Südkorea wurden bei knapp 43.000 abgeschlossenen Verfahren wegen Belästigung am Arbeitsplatz etwa 30 Prozent zurückgezogen und in ungefähr ebenso vielen keine Rechtsverletzung festgestellt; nur 1,4 Prozent endeten mit einer Geldbuße. Daraus lassen sich keine Quoten bewusst falscher Anschuldigungen ableiten. Eine weitere Schwierigkeit: Menschen erkennen die eigene Rolle in solchen Konflikten selten eindeutig. In einer norwegischen Untersuchung mit mehr als 2.000 Beschäftigten gaben 5,4 Prozent an, andere gemobbt zu haben; 8,3 Prozent sahen sich selbst als Betroffene (Matthiesen und Einarsen, 2007). Nach polnischem Recht macht es zudem einen Unterschied, ob jemand wissentlich einen falschen Vorwurf erhebt oder ob sich seine Darstellung nicht beweisen lässt. Dieser Unterschied prägt auch den Umgang nach dem Verfahren: „Wir konnten es nicht feststellen“ ist etwas völlig anderes als „Du hast gelogen“.
Die ersten Tage: Ruhe bewahren und Fakten sichern
Nimm den Vorwurf ernst und kläre zuerst, wer die Beschwerde bearbeitet und welches Verfahren gilt. Kontaktiere die beschwerdeführende Person nicht, um sie umzustimmen, suche keine Verbündeten im Team und sprich nicht öffentlich über Einzelheiten. Sichere E-Mails, Zielvereinbarungen, Leistungsbeurteilungen und Gesprächsnotizen. Lege eine Chronologie an: Was geschah wann, wer war dabei, welche Entscheidungen wurden warum getroffen? Nachträgliche Änderungen an Unterlagen und abgestimmte „Versionen“ mit Kollegen können später selbst zum Problem werden. Suche außerdem rechtliche und persönliche Unterstützung. Der britische Acas-Verfahrenskodex sieht vor, dass eine notwendige Freistellung im Disziplinarkontext grundsätzlich bezahlt, möglichst kurz und ausdrücklich nicht als Sanktion verstanden werden sollte (Acas, Verfahrenskodex). Besonders riskant sind Reaktionen, die wie Vergeltung aussehen: plötzlich schlechtere Beurteilungen, willkürliche Aufgabenänderungen, Druck zum Rückzug der Beschwerde oder Nachteile für Zeugen. Eine Untersuchung zu Gegenreaktionen auf Beschwerden über schlechte Behandlung zeigte, dass insbesondere Machtunterschiede solche Risiken verschärfen können (Cortina und Magley, 2003). In Polen schützen seit dem 5. November 2026 geltende Vorschriften Menschen, die Rechte aus dem Arbeitsverhältnis geltend machen, sowie Personen, die sie dabei unterstützen; die Rechtsfolgen hängen vom konkreten Anspruch ab (polnische Arbeitsinspektion, 2026). In Belgien kann bei verbotenen Repressalien unter bestimmten Voraussetzungen eine pauschale Entschädigung von sechs Bruttomonatsgehältern verlangt werden. Läuft parallel eine Leistungsüberprüfung, kann sie je nach Fall ausgesetzt oder neben dem Beschwerdeverfahren fortgesetzt werden. Betrifft der Vorwurf gerade die Bewertung, ist eine unabhängige Zuständigkeit oft die bessere Lösung.
Welche Rechte hat die beschuldigte Person?
Eine einheitliche Antwort für alle Länder gibt es nicht. In Polen regelt das Arbeitsgesetzbuch die Pflicht zur Mobbingprävention, das interne Verfahren aber nicht in allen Einzelheiten. Begründete und angemessen geäußerte Kritik an der Arbeitsleistung ist dort ausdrücklich kein Mobbing; auf die Absicht der handelnden Person kommt es bei der Mobbingprüfung nicht entscheidend an. In Großbritannien verlangt der Acas-Kodex für ein förmliches Disziplinarverfahren insbesondere die schriftliche Mitteilung der Vorwürfe, in der Regel Zugang zu relevanten schriftlichen Belegen, eine echte Gelegenheit zur Stellungnahme, die Möglichkeit, Zeugen zu benennen, das Recht auf Begleitung bei bestimmten Anhörungen und eine unbefangene Berufungsinstanz (Acas, Verfahrenskodex). Daraus folgt jedoch kein Anspruch auf sämtliche Untersuchungsunterlagen schon beim ersten informellen Gespräch. In Deutschland muss vor einer sogenannten Verdachtskündigung grundsätzlich eine Anhörung der betroffenen Person stattfinden. Auch Beschwerdeführende und Zeugen dürfen nicht wegen ihrer Mitwirkung benachteiligt werden. In Frankreich kann der Bericht einer internen Untersuchung als Beweis dienen, selbst wenn die beschuldigte Person zuvor nicht angehört wurde. In Italien setzt die arbeitsrechtliche Figur des Mobbing nach der entsprechenden Rechtsprechung ein systematisches Verfolgungsmuster voraus; anderes rechtswidriges Verhalten bleibt trotzdem rechtlich relevant. In Chile ist die Anhörung beider Seiten gesetzlich vorgesehen. Sinnvoll ist überall, schriftlich um eine klare Darstellung des Vorwurfs, Informationen über den Ablauf und Gelegenheit zur Erwiderung zu bitten. Sobald eine Kündigung oder andere erhebliche Konsequenzen drohen, zählt die Beratung nach dem Recht des jeweiligen Landes.
Warum derselbe Führungsstil unterschiedlich ankommt
Bei Konflikten über Mobbing geht es oft weniger um den reinen Wortlaut als um Tonfall, Häufigkeit und Situation. Was die eine Person als entschlossene Führung versteht, erlebt eine andere als wiederholte Bloßstellung. Der Hinweis „So war es nicht gemeint“ hilft dann kaum: In einem Experiment wurden identische negative Folgen deutlich härter beurteilt, wenn Menschen annahmen, der Schaden sei absichtlich verursacht worden (Ames und Fiske, 2013). Unterschiedliche Kommunikationsweisen erschweren die Einordnung zusätzlich. Eine Studie zeigte, dass neurotypische Beobachter autistische Menschen aufgrund kurzer Videoaufnahmen ungünstiger beurteilten als aufgrund von Transkripten ihrer Aussagen. Nonverbale Signale beeinflussen den Eindruck also auch dann, wenn der Inhalt derselbe ist (Sasson et al., 2017). Daraus folgt weder, dass alle autistischen Menschen gleich kommunizieren, noch dass respektverletzendes Verhalten harmlos wäre. Geschlechtererwartungen spielen ebenfalls eine Rolle. Eine Metaanalyse fand, dass Frauen bei offen dominantem Auftreten stärkere soziale Nachteile und geringere Einstellungschancen erlebten als Männer, obwohl ihre fachliche Kompetenz nicht schlechter bewertet wurde (Williams und Tiedens, 2016). Solche Erkenntnisse sind kein Grund, Beschwerden als Überempfindlichkeit abzutun. Sie sprechen dafür, präzise zu beschreiben: Was wurde gesagt? War es vor anderen? Wie oft? Welche nachvollziehbaren Folgen hatte es? Die Etiketten „aggressiv“, „schwierig“ oder „zu empfindlich“ helfen dabei wenig.
Nach der Beschwerde: Verantwortung und Zusammenarbeit
Wer den eigenen Ton oder die Wirkung seines Verhaltens bedauert, muss damit nicht automatisch den gesamten rechtlichen Vorwurf anerkennen. Eine Metaanalyse zeigt, dass Entschuldigungen mit Versöhnungsbereitschaft zusammenhängen (Fehr et al., 2010). In einer Untersuchung von fast 4.000 niederländischen Gerichtsentscheidungen schadeten Entschuldigungen der rechtlichen Position des Entschuldigenden nur selten. Daraus lässt sich allerdings keine allgemeine Rechtssicherheit für jedes Land ableiten (Wijntjens, 2022). Bei laufenden Verfahren sollte eine schriftliche Erklärung daher vorher rechtlich geprüft werden. Bitte um die Vorwürfe und um Gehör; trenne juristische Beratung von psychologischer Unterstützung. Auch Beschuldigte können erhebliche Angst, depressive Symptome und traumabezogenen Stress erleben, unabhängig vom späteren Ergebnis (Jenkins et al., 2011). Wird der Vorwurf nicht bestätigt, braucht es für die weitere Zusammenarbeit einen Plan: sachlich über den Ausgang informieren, niemanden als Lügner bezeichnen, Repressalien ausschließen, auf Wunsch ein moderiertes Gespräch über künftige Regeln anbieten und nach einem sowie drei Monaten Bilanz ziehen. Zeigt sich Änderungsbedarf im Führungsverhalten, sind messbare Ziele besser als bloße Vorsätze. In einer Studie führten vier zweistündige Trainings zur unterstützenden Führung dazu, dass Beschäftigte neun Monate später weniger missbräuchliches Führungsverhalten wahrnahmen (González-Morales et al., 2018). Rechtliche Schritte gegen die beschwerdeführende Person gehören zuerst mit einer Fachperson besprochen: Eine nicht bestätigte Beschwerde ist noch keine nachweislich verleumderische. In kleinen Betrieben ohne unabhängige Personalabteilung kann eine externe Untersuchung Interessenkonflikte vermeiden.
Passend zum Thema: Konflikte und Mobbing am Arbeitsplatz unterscheiden; Schwieriges Feedback geben, ohne zu demotivieren.
Nach einem Mobbingvorwurf zählen Ruhe, gesicherte Unterlagen und ein unparteiisches Verfahren. Dass sich eine Beschwerde nicht bestätigen lässt, beweist keinen bösen Willen. Führungskräfte sollten an der Aufklärung mitwirken und im Alltag professionell kommunizieren. Nach Abschluss des Verfahrens kann die Erfahrung den Anstoß geben, den eigenen Führungsstil weiterzuentwickeln.
Empatyzer für die tägliche Kommunikation nach einer Beschwerde
Stell dir einen Teamleiter vor, der morgen eine Besprechung leiten muss und heute von einer Beschwerde über seinen Führungsstil erfahren hat. Er fragt Em: „Ich muss die Ziele für nächste Woche besprechen. Wie bleibe ich klar und ruhig, obwohl ich selbst aufgewühlt bin?“ Em hilft bei einer kurzen Agenda, trennt Arbeitsentscheidungen von Emotionen und schlägt sachliche Formulierungen vor. Im Bereich „Dein Führungsstil“ kann der Leiter außerdem prüfen, ob sein hohes Tempo, seine Direktheit oder sein Kontrollbedürfnis in Gesprächen besondere Aufmerksamkeit erfordern. Das erleichtert die Führung in einer schwierigen Phase und kann nach Abschluss der Prüfung zu dauerhaften Verbesserungen beitragen.
Quellen
- Moira F. Jenkins; Dieter Zapf; Helen Winefield; Aspa Sarris (2012). Bullying Allegations from the Accused Bully's Perspective. British Journal of Management, 23(4), 489-501. https://doi.org/10.1111/j.1467-8551.2011.00778.x 10.1111/j.1467-8551.2011.00778.x
- Państwowa Inspekcja Pracy (2026). Sprawozdanie z działalności Państwowej Inspekcji Pracy w 2025 roku. Druk sejmowy nr 2773. https://api.sejm.gov.pl/sejm/term10/prints/2773/2773.pdf Sprawozdanie z działalności Państwowej Inspekcji Pracy w 2025 roku
- Stig Berge Matthiesen; Ståle Einarsen (2007). Perpetrators and Targets of Bullying at Work: Role Stress and Individual Differences. Violence and Victims, 22(6), 735-753. https://doi.org/10.1891/088667007782793174 10.1891/088667007782793174
- Acas (2015). Code of Practice on disciplinary and grievance procedures. https://www.acas.org.uk/acas-code-of-practice-on-disciplinary-and-grievance-procedures/html Code of Practice on disciplinary and grievance procedures
- Lilia M. Cortina; Vicki J. Magley (2003). Raising voice, risking retaliation: Events following interpersonal mistreatment in the workplace. Journal of Occupational Health Psychology, 8(4), 247-265. https://doi.org/10.1037/1076-8998.8.4.247 10.1037/1076-8998.8.4.247
- Daniel L. Ames; Susan T. Fiske (2013). Intentional Harms Are Worse, Even When They're Not. Psychological Science, 24(9), 1755-1762. https://doi.org/10.1177/0956797613480507 10.1177/0956797613480507
- Noah J. Sasson; Daniel J. Faso; Jack Nugent; Sarah Lovell; Daniel P. Kennedy; Ruth B. Grossman (2017). Neurotypical Peers are Less Willing to Interact with Those with Autism based on Thin Slice Judgments. Scientific Reports, 7, 40700. https://doi.org/10.1038/srep40700 10.1038/srep40700
- Melissa J. Williams; Larissa Z. Tiedens (2016). The subtle suspension of backlash: A meta-analysis of penalties for women's implicit and explicit dominance behavior. Psychological Bulletin, 142(2), 165-197. https://doi.org/10.1037/bul0000039 10.1037/bul0000039
- Ryan Fehr; Michele J. Gelfand; Monisha Nag (2010). The road to forgiveness: A meta-analytic synthesis of its situational and dispositional correlates. Psychological Bulletin, 136(5), 894-914. https://doi.org/10.1037/a0019993 10.1037/a0019993
- Lianne Wijntjens (2022). The (Non-Existent) Legal Risks of Apologising: Courts Do Not See Apologies as a Way to Accept Civil Liability. Journal of European Tort Law, 13(3), 271-301. https://doi.org/10.1515/jetl-2022-0014 10.1515/jetl-2022-0014
- Moira Jenkins; Helen Winefield; Aspa Sarris (2011). Consequences of being accused of workplace bullying: an exploratory study. International Journal of Workplace Health Management, 4(1), 33-47. https://doi.org/10.1108/17538351111118581 10.1108/17538351111118581
- M. Gloria González-Morales; Mary C. Kernan; Thomas E. Becker; Robert Eisenberger (2018). Defeating abusive supervision: Training supervisors to support subordinates. Journal of Occupational Health Psychology, 23(2), 151-162. https://doi.org/10.1037/ocp0000061 10.1037/ocp0000061
- Państwowa Inspekcja Pracy (2026). Mobbing i dyskryminacja w miejscu pracy: nowe przepisy. https://www.pip.gov.pl/aktualnosci/mobbing-i-dyskryminacja-w-miejscu-pracy-nowe-przepisy Mobbing i dyskryminacja w miejscu pracy: nowe przepisy
Artikel finden
Geben Sie mindestens 2 Zeichen ein. Kleine Tippfehler sind kein Problem.